Zum Inhalt springen Zur Fußzeile springen

Rücknahmegarantie

1.1. SICHERHEITSVERSICHERUNG: Alle Gewährleistungsansprüche, bei denen sich der Mangel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware zeigt, lösen wir durch den Austausch der Ware gegen ein neues Stück. Sollte die Ware gerade nicht vorrätig sein, wird diese schnellstmöglich für Sie bestellt oder wir lassen Ihnen eine andere gleichwertige Ware zu. Um die Reklamation im Austausch gegen ein neues Stück innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf zu beschleunigen, muss die reklamierte Ware vollständig (dh einschließlich aller Zubehörteile, Handbücher usw.) zurückgegeben werden. Die Umtauschgarantie gilt nicht für mechanisch beschädigte Ware. ROAL-Gruppe, s.r.o. bietet die Möglichkeit, unbenutzte Ware gemäß der gesetzlichen Frist von 7 Tagen zurückzugeben. Die Ware muss jedoch originalverpackt, unbenutzt und vollständig sein. Wenn Sie an der Rückgabe gebrauchter Waren interessiert sind, bieten wir einen dem Wert der gebrauchten Waren entsprechenden Betrag an. Ein Kunde, der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Waren erwirbt und diese Waren nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind, kann innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten. Bei Produkten, die der Kunde im Reklamationsverfahren (Umtausch gegen ein neues Stück) erworben hat, ist die Nutzung der Rücksendefrist nicht möglich.

1.2. Der Verkäufer ist für Mängel der Ware verantwortlich und der Käufer ist verpflichtet, beim Verkäufer unverzüglich eine Reklamation gemäß dem geltenden Reklamationsverfahren einzureichen. Informationen zu Servicepunkten für Garantie- und Nachgarantieservice finden Sie auf der Rückseite der Garantiekarte oder bei Bedarf stellen wir Ihnen diese Informationen auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

1.3. Für die Bearbeitung von Beschwerden gilt das gültige Beschwerdeverfahren. Mit dem Absenden der Bestellung an den Verkäufer bestätigt der Käufer, dass er über die Bedingungen und die Art und Weise der Reklamation der Ware, einschließlich der Angabe, wo die Reklamation geltend gemacht werden kann, und die Durchführung von Garantiereparaturen gemäß § 18 Absatz 1 ordnungsgemäß informiert wurde des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Delikte in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „Gesetz“ genannt).

1.4. Das Reklamationsverfahren gilt für Waren, die der Käufer beim Verkäufer in Form eines E-Shops auf der E-Shop-Website des Verkäufers gekauft hat.

1.5. Das Reklamationsverfahren in dieser Form gilt für alle Geschäftsfälle, es sei denn, es sind vertraglich andere Gewährleistungsbedingungen vereinbart.

1.6. Der Käufer hat das Recht, vom Verkäufer eine Garantie nur für Waren zu verlangen, die Mängel aufweisen, die vom Hersteller, Lieferanten oder Verkäufer verursacht wurden, die von der Garantie abgedeckt sind und vom Verkäufer gekauft wurden.

1.7. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt der Ware zu untersuchen. Unterlässt er dies, kann er Ansprüche wegen bei dieser Untersuchung festgestellter Mängel nur geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware diese Mängel bereits bei Empfang der Ware aufwies.

1.8. Während der Gewährleistungsfrist hat der Kunde das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels gegen Vorlage der Ware einschließlich Zubehör, Dokumentation und Anleitung beim Bevollmächtigten des Verkäufers zusammen mit der Garantiekarte und dem Zahlungsnachweis.

1.9. Weist die Ware Mängel auf, hat der Kunde das Recht, gemäß den Bestimmungen des § 18 Abs. 2 des Gesetzes beim Verkäufer zu reklamieren, indem er die Ware auf eigene Kosten beim Verkäufer anliefert und das Reklamationsformular ausfüllt und an den Verkäufer ausliefern. Die Form des Formulars wird vom Verkäufer bestimmt und sein Muster wird auf der Website des Verkäufers veröffentlicht. Der Käufer ist verpflichtet, im Formular Art und Umfang der Mängel der Ware genau anzugeben. Der Kunde hat das Recht, eine Reklamation bei einer vom Hersteller der Ware zur Durchführung von Garantiereparaturen ermächtigten Person (nachfolgend „benannte Person“) einzureichen. Die Liste der benannten Personen ist in der Garantiekarte enthalten oder der Verkäufer schickt sie dem Käufer auf Wunsch zu. Das Reklamationsverfahren für Waren, die objektiv an den Verkäufer geliefert werden können, beginnt an dem Tag, an dem alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • ZUSTELLUNG des ausgefüllten Reklamationsformulars vom Käufer an den Verkäufer,
  • Lieferung der reklamierten Ware vom Käufer an den Verkäufer,
  • Lieferung von Zugangscodes, Passwörtern und dergleichen zu den Waren vom Käufer an den Verkäufer.

Das Reklamationsverfahren für Waren, die nicht objektiv an den Verkäufer geliefert werden können und die fest installiert sind, beginnt an dem Tag, an dem alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Zustellung des ausgefüllten Reklamationsformulars vom Käufer an den Verkäufer,
  • Prüfung der reklamierten Ware durch einen vom Verkäufer benannten Dritten, der dem Käufer eine schriftliche Bestätigung der Prüfung ausstellt,
  • Lieferung von Zugangscodes, Passwörtern und dergleichen zu den Waren vom Käufer an den Verkäufer.

Beginn des Beschwerdeverfahrens ist auch der Tag der Einreichung der Beschwerde. Die reklamierte Ware muss an den Sitz des Verkäufers geliefert werden, es sei denn, der Verkäufer oder die benannte Person gibt etwas anderes an (z. B. um die Ware direkt an die benannte Person zu transportieren).

1.10. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation in jeder Einrichtung anzunehmen, in der die Reklamation angenommen werden kann, dh an seinem Sitz oder bei einer nach den Bestimmungen des § 18 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Person.

1.11. An der gemäß Punkt 8.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Entgegennahme von Reklamationen bezeichneten Stelle ist der Verkäufer verpflichtet, für die Anwesenheit einer Person zu sorgen, die gemäß den Bestimmungen des § 18 Abs. 3 des Gesetzes zur Bearbeitung von Reklamationen berechtigt ist.

1.12. Der Käufer ist verpflichtet, Mängel der Ware unverzüglich beim Verkäufer zu reklamieren, andernfalls verliert der Käufer das Recht auf kostenlose Mängelbeseitigung gegenüber dem Verkäufer.

1.13. Der Verkäufer oder eine von ihm benannte Person wird dem Käufer eine Bestätigung der Reklamation der Ware in einer vom Verkäufer gewählten geeigneten Form, z.B. in Form einer E-Mail oder in Schriftform, in der er verpflichtet ist, die Mängel der Ware nach den Bestimmungen des § 18 Abs. 5 des Gesetzes und den Verbraucher über seine Rechte zu informieren, die sich aus den Vorschriften des § 622 und den Vorschriften des § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben. Erfolgt die Reklamation mittels Fernkommunikation, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Reklamationsbestätigung unverzüglich auszuhändigen. Ist eine unverzügliche Zustellung der Bestätigung nicht möglich, muss diese unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit dem Nachweis der Beanstandung, erfolgen. Die Zustellung der Reklamationsbestätigung bedarf nicht, wenn der Käufer Gelegenheit hat, die Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.

1.14. Aufgrund der Entscheidung des Käufers, welche seiner Rechte nach den Vorschriften des § 622 und den Vorschriften des § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches zustehen, ist der Verkäufer oder die von ihm benannte Person verpflichtet, die Art und Weise der Behandlung von Reklamationen nach den Vorschriften des § 2 Buchstabe m) des Gesetzes unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Tagen ab Beginn des Reklamationsverfahrens, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung der Beschaffenheit der Ware erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab dem Tag des Beschwerdeverfahrens. Nach Festlegung der Art der Reklamationsbearbeitung wird der Verkäufer oder die von ihm benannte Person die Reklamation unverzüglich bearbeiten, in begründeten Fällen kann die Reklamation später gelöst werden. Die Bearbeitung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Reklamation dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware gegen eine neue Ware umzutauschen. Der Verkäufer informiert den Käufer über die Beendigung des Reklamationsverfahrens und das Ergebnis der Reklamation in der zwischen beiden Parteien vereinbarten Form.

Hat der Käufer die Ware innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages reklamiert, darf der Verkäufer die Reklamation nur auf Grund eines Sachverständigengutachtens oder eines Gutachtens einer bevollmächtigten, notifizierten oder akkreditierten Person oder eines Gutachtens einer benannten Person (nachfolgend „Sachverständigengutachten der Ware“). Unabhängig vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verkäufer vom Käufer weder die Kosten der Sachverständigenprüfung der Ware noch sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Sachverständigenprüfung der Ware verlangen.

Wenn der Käufer 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags eine Produktreklamation eingereicht hat und der Verkäufer diese abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsdokument anzugeben, an wen der Käufer die Ware zur professionellen Bewertung senden kann. Übersendet der Käufer die Ware zur Begutachtung an die im Reklamationsdokument benannte Person, so gehen die Kosten der Begutachtung der Ware sowie alle sonstigen damit zweckgebunden entstandenen Kosten unabhängig davon zu Lasten des Verkäufers des Ergebnisses der Sachverständigenprüfung. Weist der Käufer durch fachmännisches Gutachten die Verantwortlichkeit des Verkäufers für den behaupteten Mangel der Ware nach, kann er erneut reklamieren. Die Gewährleistungsfrist erlischt bei fachmännischer Begutachtung der Ware nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Reklamation alle Kosten, die für die fachmännische Begutachtung der Ware anfallen, sowie alle damit zweckgebunden angefallenen Kosten zu erstatten. Erneut eingereichte Reklamationen können nicht abgelehnt werden.

1.15. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Gewährleistung für Mängel, die ihm bei Vertragsschluss vom Verkäufer angezeigt wurden oder die ihm unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen der Kaufvertrag geschlossen wurde, bekannt sein müssen.

1.16. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, mangelhafte Ware durch andere ähnliche Waren mit vergleichbaren technischen Parametern zu ersetzen.

1.17. Der Anspruch des Käufers auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer erlischt:

  • durch Nichtvorlage von Zahlungsnachweis, Lieferschein oder Garantiekarte, Zubehör oder Warendokumentation,
  • durch Unterlassen offensichtlicher Mängel bei der Übernahme der Ware,
  • nach Ablauf der Gewährleistungsfrist der Ware,
  • durch mechanische Beschädigung der Ware durch den Käufer,
  • durch Verwendung der Ware unter Bedingungen, die ihrer Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einflüssen der natürlichen Umgebung nicht entsprechen,
  • durch unsachgemäße Behandlung, Wartung oder Vernachlässigung der Pflege der Ware,
  • durch Beschädigung der Ware durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation, den in der Slowakischen Republik geltenden allgemeinen Grundsätzen, technischen Normen oder Sicherheitsvorschriften angegebenen Bedingungen,
  • durch Beschädigung der Ware durch unabwendbare und/oder unvorhersehbare Ereignisse,
  • durch Beschädigung der Ware durch zufälligen Untergang und zufällige Verschlechterung,
  • durch unsachgemäße Eingriffe, Transportschäden, Schäden durch Wasser, Feuer, statische oder atmosphärische Elektrizität oder sonstige höhere Gewalt,
  • durch Eingriff in die Güter einer unbefugten Person.

1.18. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu bearbeiten und das Reklamationsverfahren auf eine der folgenden Arten zu beenden:

  • durch Übergabe der reparierten Ware,
  • durch Warenaustausch,
  • durch Rückgabe des Kaufpreises der Ware,
  • durch Zahlung eines angemessenen Rabatts auf den Warenpreis,
  • durch schriftliche Aufforderung zur Übernahme der vom Verkäufer angegebenen Leistung,
  • durch berechtigte Verweigerung des Gewährleistungsanspruchs der Ware.

1.19. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamation durch den Post- oder Kurierdienst oder den Zustelldienst ein schriftliches Dokument über die Art und Weise der Bestimmung der Art der Reklamationsbearbeitung und der Reklamationsbearbeitung auszustellen oder per E-Mail.

1.20. die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abschluss des Kaufvertrages, sofern nicht im Einzelfall eine andere Gewährleistungsfrist angegeben ist, und läuft ab dem Tag des Wareneingangs und der Bestätigung der erforderlichen Unterlagen zur Ware durch eine bevollmächtigte Person.

1.21. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer die Ware aufgrund der Gewährleistungsreparatur der Ware nicht nutzen konnte.

1.22. Im Falle eines Umtausches gegen eine neue Ware erhält der Käufer ein Dokument, in dem die ausgetauschte Ware ausgewiesen ist, und weitere Reklamationen erfolgen anhand des Originallieferscheins und dieses Reklamationsdokuments. Beim Umtausch von Ware gegen Neuware beginnt die Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Neuware erneut, jedoch nur bei Neuware.

1.23. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Garantiereparaturen sind kostenlos.

1.24. Bezüglich des behebbaren Mangels wird die Reklamation je nach Entscheidung des Käufers gemäß Punkt 1.13 dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen wie folgt geregelt:

der Verkäufer sorgt für die Beseitigung des Mangels, oder

der Verkäufer ersetzt die mangelhafte Ware.

1.25. Im Falle eines nicht behebbaren Mangels, eines weiteren sich wiederholenden behebbaren Mangels oder einer Reihe verschiedener behebbarer Mängel, die eine bestimmungsgemäße Verwendung der Ware als Mangel verhindern, wird der Verkäufer die Reklamation nach Wahl des Käufers unter 1.13 dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen wie folgt:

  • durch Austausch von Waren gegen andere Funktionswaren gleicher oder besserer technischer Parameter, oder
  • für den Fall, dass der Verkäufer die Ware nicht gegen eine andere umtauschen kann, wird er die Reklamation durch Ausstellung einer Gutschrift für die mangelhafte Ware bearbeiten.

1.26. Die Reklamationsbearbeitung gilt nur für die im Reklamationsformular aufgeführten Mängel.

1.27. Als wiederholt auftretender behebbarer Mangel im Sinne der Beanstandung gilt das mehr als dreimalige Auftreten eines behebbaren Mangels.

1.28. Im Sinne einer Beanstandung gilt das Auftreten von mehr als drei verschiedenen behebbaren Mängeln gleichzeitig als eine größere Anzahl verschiedener behebbarer Mängel.

1.29. Für die Zwecke der Reklamation gilt als Zeitraum, in dem der Käufer die Ware nicht ordnungsgemäß verwenden kann, der Zeitraum, in dem der Käufer die Ware länger als 100 Tage nach Abschluss des Kaufvertrags nicht gemeinsam verwenden kann.

1.30. Das Recht des Käufers, einen Mangel an der Ware geltend zu machen, besteht, nachdem er von seinem Recht Gebrauch gemacht und den Verkäufer aufgefordert hat, den Mangel der Ware gemäß Punkt 1.8 dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen zu beseitigen, und unabhängig vom Ergebnis der Reklamation ist nicht mehr berechtigt, denselben einzigen Mangel (nicht einen Mangel derselben Art) wiederholt zu rügen.

1.31. Für den Fall, dass der Verkäufer das Reklamationsverfahren als begründete Zurückweisung der Reklamation beendet, aber der Produktfehler objektiv vorliegt und nicht beseitigt wurde, kann der Käufer sein Recht auf gerichtliche Beseitigung des Mangels der Ware geltend machen.

Copyright © 2020 ROAL group. Die Webseite von: Chillix – Werbungstudio.